Bibliothek

Benutzungsordnung

  1. Die Bibliothek der Bankrechtlichen Abteilung des Instituts für Bankwirtschaft und Bankrecht sowie des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Handels-, Wirtschafts- und Bankrecht ist eine Präsenzbibliothek.
  2. Es besteht keine Kopiermöglichkeit im Institut.
  3. Es dürfen nur bank- und kapitalmarktrechtliche Bücher bzw. Zeitschriften zum Kopieren gegen Hinterlegung eines gültigen Personalausweises ausgeliehen werden.
  4. Die Rückgabe der Bücher bzw. Zeitschriften muss am Tag der Ausleihe innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
  5. Bücher und Zeitschriften sind nach Gebrauch an den richtigen Standort zurückzustellen.
  6. Es dürfen keine Taschen und Jacken mit in die Bibliothek genommen werden.
  7. Essen und Trinken sind in der Bibliothek nicht erlaubt.
  8. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.


Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

Prof. Dr. Klaus Peter Berger