Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M.

Forschung

Bankrecht
Das Bankrecht ist heute zu einem Schlagwort geworden, dessen Konturen sich nur noch schwer eingrenzen. Das Rechtsgebiet reicht von allgemeinen vertrags- und AGB-rechtlichen Problemen über spezifische Fragen des Bankvertrags- und Bankaufsichtsrechts bis hin zu allgemeinen gesellschafts- und konkursrechtlichen Fragestellungen. Im Forschungsschwerpunkt werden sowohl spezielle Probleme des nationalen und internationalen Bank- und Finanzmarktrechts als auch die allgemeinen Wechselbeziehungen zu den Grundlagenfächern behandelt.

Rechtsprobleme der Digitalen Transformation
Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft schreitet rasant voran. Diese Entwicklung stellt auch das Recht vor immer neue Herausforderungen. So fragt es sich, ob beratende Tätigkeiten durch künstliche Intelligenz (etwa sog. Robo Advisor) vorgenommen werden können und in welchem rechtlichen Rahmen dies stattfindet. Es stellt sich ebenfalls die Frage, wie sog. Smart Contracts rechtlich zu behandeln sind. Auch in der Finanzwelt tauchen aktuell bisher unbekannte Fragestellungen auf, die meist unter dem Oberbegriff FinTech diskutiert werden. Es fragt sich etwa, wie crowdfunding, Initial Coin Offerings (ICO) oder Kryptowährungen wie Bitcoin juristisch zu behandeln sind. Dabei geht es sowohl um vertragsrechtliche, als auch um regulatorische Fragestellungen.

Internationales Vertragsrecht
Internationales Vertragsrecht umfasst die ganze Bandbreite der internationalen Vertragspraxis, von der Aushandlung der Verträge über ihre Umsetzung in der Wirtschaftspraxis bis zur Auslegung einzelner Vertragsklauseln von nationalen Gerichten oder internationalen Schiedsgerichten. Dabei werden sowohl individuell ausgehandelte Verträge als auch international übliche Musterverträge sowie die im internationalen Handel besonders häufig anzutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersucht. Ziel dieses Forschungsbereichs ist die Herausarbeitung einheitlicher Strukturen des internationalen Vertragsrechts, so wie sie in den 1994 erstmals veröffentlichten UNIDROIT-Grundsätzen für internationale Handelsverträge zum Ausdruck kommen.

Alternative Streitbeilegung,
insbesondere: Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit
Die Alternative Streitbeilegung, insbesondere die Internationale Wirtschaftsschiedsgerichtsbarkeit dient der Schlichtung von Streitigkeiten aus internationalen Wirtschaftsverträgen. In der Praxis enthalten heute über 90% aller Wirtschaftsverträge eine Schiedsklausel. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der langen Dauer und den hohen Kosten von Verfahren vor staatlichen Gerichten, zum anderen aber auch in der speziellen Fachkenntnis der Schiedsrichter und der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens. In diesem Forschungbereich werden die vom Lehrstuhlinhaber herausgegebenen Handbücher zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit betreut. Außerdem werden alle mit der Alternativen Streitschlichtung ("Alternative Dispute Resolution", ADR) zusammenhängenden Rechtsprobleme, wie etwa die der Mediation, erforscht.
Einen Einblick in die Praxis der Schiedsgerichtsbarkeit und der Alternativen Streitbeilegung geben die Sommerakademien, an der Studenten, Referendare und renommierte Rechtsanwälte aus aller Welt teilnehmen.
Nähere Informationen zum Forschungsschwerpunkt „Alternative Streitbeilegung (‚Alternative Dispute Resolution‘, ADR) im nationalen und internationalen Bank- und Finanzmarktgeschäft“ finden Sie hier

Transnationales Handelsrecht
Die Lex Mercatoria war im Mittelalter das vereinheitlichte Handelsrecht der Kaufmannschaft. Auch heute wird vertreten, dass der internationale Handel durch die sich wiederholte Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, internationale Vertragsmuster sowie Regelwerke der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) sein eigenes Recht erzeugt, eine neue Lex Mercatoria. In diesem Forschungsbereich wird die Haltbarkeit dieser Ansicht untersucht. Dabei geht es zum einen um die theoretische Fundierung der These, internationale Kaufleute könnten ihr eigenes Recht setzen. Darüber hinaus werden jedoch auch die Anwendungsmöglichkeiten der Lex Mercatoria-Lehre in der Praxis untersucht. In diesem Zusammenhang wird das Konzept der "Schleichenden Kodifizierung" verfolgt, d.h. die Zusammenstellung allgemeiner Rechtsgrundsätze des internationalen Handels in Form einer Liste, die am Institut ständig fortgeschrieben wird (www.trans-lex.org).

Internationales Einheitsrecht
Angesichts des Zusammenwachsens der Weltmärkte wird die Frage nach der Vereinheitlichung des materiellen Wirtschaftsrechts auf europäischer und globaler Ebene immer wichtiger. Durch internationales Einheitsrecht (uniform law) werden einheitliche Rechtsgrundlagen für die grenzüberschreitend tätigen Wirtschaftssubjekte geschaffen. Auf diese Weise werden die Unsicherheiten des Internationalen Privatrechts vermieden. Zugleich werden die Transaktionskosten reduziert. Der Forschungsschwerpunkt befasst sich mit den verschiedenen Organisationen ("formulating agencies"), die weltweit die Schaffung von Einheitsrecht vorantreiben. Darüber hinaus werden die verschiedenen Erscheinungsformen des Einheitsrechts sowie moderne Strömungen zur informellen "Kodifizierung" einheitlicher Rechtsstrukturen der internationalen Wirtschaft untersucht. Es bestehen enge Wechselbeziehungen zu den Forschungsschwerpunkten Internationales Vertragsrecht und Rechtsvergleichung.

Rechtsvergleichung
Die Rechtsvergleichung wird nicht als Selbstzweck verstanden. Vielmehr erfüllt die rechtsvergleichende Methode eine dreifache Zwecksetzung. Sie liefert zum einen die methodische Grundlage für die Erforschung des Internationales Vertragsrecht und der Theorie eines transnationalen Handelsrechts, einer neuen Lex Mercatoria. Zum anderen soll die Rechtsvergleichung aber auch dazu dienen, das eigene Recht besser zu verstehen. Schließlich erfüllt die Rechtsvergleichung auch einen praktischen Zweck, nämlich sich auf ein Studium oder einen Arbeitsaufenthalt im Ausland vorzubereiten.

Nationales Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, etc.
Im Bereich des nationalen Vertragsrechts liegt das Forschungsinteresse des Lehrstuhlinhabers auf dem Gebiet der komplexen Langzeitverträge (z.B. Forschungs- und Entwicklungsverträge, Anlagenbauverträge), dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,  sowie auf dem weiten Gebiet des Bankvertragsrechts. Im Zusammenhang mit den zuletzt genannten Forschungsschwerpunkten erfolgte die Kommentierung des AGB-Rechts im BGB-Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich und des Gelddarlehensvertrages (§§ 488-490) im Münchener Kommentar.


Schlüsselqualifikationen
Im Zuge der Umstellung der Studiengänge gemäß den Bologna-Kriterien wird von den Hochschulen u.a. gefordert, die sog. Berufsbefähigung („employability“) zu einem vornehmlichen Qualifikationsziel zu machen. Das Erlernen und Einüben von Schlüsselqualifikationen ("Soft Skills") spielt für die Gewährleistung der Berufsbefähigung der Studenten eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei um persönlichkeitsbildende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über die jeweilige fachspezifische Qualifikation hinausgehen. Hierzu zählen etwa Rhetorik, Verhandlungstechniken, Mandanteninterview, Zeugenvernehmung, interkulturelle Kommunikation oder alternative Methoden der Streitentscheidung. Am CENTRAL wird seit über zehn Jahren jedes Semester ein umfangreiches Programm zu Schlüsselqualifikationen angeboten.