Bankinstitut Universität zu Köln

Geschichte

Gründung

Das Institut für Bankwirtschaft und Bankrecht an der Universität zu Köln ist das älteste seiner Art in Deutschland. Es wurde im Jahre 1957 auf Initiative privater Banken und Bankvereinigungen gegründet. In dem von Professor Dr. Hans Carl Nipperdey, dem ersten Vorsitzenden des Fördervereins, verfassten ersten "Bericht über die Vereinstätigkeit" vom 29. November 1960 heißt es:

"Die Aufmerksamkeit des Instituts gilt vornehmlich wissenschaftlichen Fragen, die für das Private Bankgewerbe besonders bedeutsam sind. Nach dem Wunsch der Vereinsgründer entfaltet es damit eine Tätigkeit, die das Private Bankgewerbe auch insoweit anderen Gruppen der Kreditwirtschaft gleichstellt. In dieser Hinsicht steht das Institut für die Bundesrepublik ohne Gegenstück da."

Das Institut besteht aus zwei selbständigen Abteilungen. Die Bankrechtliche Abteilung, das Institut für Bankrecht, ist dem Lehrstuhl von Prof. Berger angegliedert. Die bankwirtschaftliche Schwesterabteilung ist in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln am Lehrstuhl von Prof. Hartmann-Wendels angesiedelt. Die beiden Abteilungen arbeiten unter Leitung ihres jeweiligen Institutsdirektors selbständig.


Forschungsschwerpunkte an der Bankrechtlichen Abteilung

Die am Institut für Bankrecht geleistete Forschungsarbeit betrifft alle Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts. Besonderer Wert wird dabei auf praxisnahe Forschungsansätze gelegt. Die Arbeit am Institut war von vornherein auch auf das internationale Bankrecht und die Rechtsvergleichung ausgerichtet.

Dies wird auch im ersten Rechercheauftrag deutlich, den Professor Dr. Süss, der erste Direktor des Instituts am 7. Januar 1959 dem ersten Assistenten des Instituts erteilte:
"Ferner bitte ich Sie um Folgendes: Herr Professor Dr. Möhring hat mich gebeten, ihm möglichst rasch Material über das Bankenstimmrecht zu verschaffen und zwar rechtsvergleichendes, also nicht deutsches Recht, sondern ausländisches Recht, wobei in erster Linie die wichtigsten Rechte, also französisches, englisches, italienisches und nordamerikanisches Recht infrage kommen. Vielleicht lässt sich auch einiges aus dem Rechtskreis von Südamerika feststellen."

Seit April 2002 ist das Center for Transnational Law (CENTRAL) an den Lehrstuhl angegliedert. Das CENTRAL widmet sich der Erforschung des transnationalen Wirtschaftsrechts ("Lex Mercatoria") und bietet jedes Semester ein umfangreiches praxisnahes Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts an. Über das "Board of Trustees" hält das CENTRAL Kontakt zu Wissenschaftlern und Praktikern auf der ganzen Welt.


Personalia der Bankrechtlichen Abteilung

Professor Dr. Theodor Süss leitete das Institut als sein Mitbegründer und erster geschäftsführender Direktor von 1957 bis 1961.

Zwischen 1961 und 1963 war Professor Dr. Philipp Möhring, Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof, kommissarischer geschäftsführender Direktor des Instituts.

Von 1963 - 1969 wurde das Institut durch Professor Dr. Walter Erman geleitet. Professor Möhring verblieb im Direktorium des Instituts, dem auch Staatssekretär Professor Dr. Ulrich Klug angehörte.

Vom Wintersemester 1969 bis zum Wintersemester 1989 war Professor Dr. Klemens Pleyer Inhaber dieses Amtes. Professor Erman verblieb ebenso im Direktorium des Instituts wie die Professoren Möhring und Klug. Später wurde auch Professor Dr. Ulrich Meyer-Cording Mitglied des Direktoriums. Prof. Pleyer blieb bis zu seinem Tode im Jahr 2000 Direktor emeritus; auch nach seinem Tode unterstützt die Klemens-Pleyer-Stiftung die Forschung am Institut.

Professor Dr. Norbert Horn leitete das Institut vom Sommersemester 1989 bis zum Wintersemester 2001/02. Arbeitsschwerpunkte von Professor Horn waren: Banken-AGB, Kunden-Bankbeziehung, Anlegerschutz, Kreditsicherheiten, Europäisches Kapitalmarktrecht, internationale Anleihen und Währungsrecht. Professor Horn hat 1990 die Bundesregierung bei der Schaffung der Deutschen Währungsunion beraten. Er blieb bis zu seinem Tod im Jahr 2023 als Director emeritus am Institut tätig.

Seit dem Sommersemester 2002 wird das Institut für Bankrecht von Professor Dr. Klaus Peter Berger geleitet. Er ist zugleich geschäftsführender Direktor des Center for Transnational Law (CENTRAL). Im Jahr 2022 wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Balzer zusätzlich in das Direktorium aufgenommen, das nach dem Tod von Professor Horn jetzt aus den Professoren Berger und Balzer besteht.